Abmah­nung wegen Goog­le Fonts?

Machen Sie den kos­ten­lo­sen Online-Check!

Zur Zeit gibt es eine mas­si­ve Wel­le von Abmah­nun­gen gegen Web­site­be­trei­ber, die auf ihrer Web­site Goog­le Fonts nicht DSGVO-kon­form ein­ge­bun­den haben.

Bei Goog­le Fonts han­delt es sich um popu­lä­re, von Goog­le bereit­ge­stell­te Schrift­ar­ten, die beim Auf­ruf einer Web­sei­te häu­fig direkt von Goog­le nach­ge­la­den und auf dem eige­nen Inter­net­auf­tritt ein­ge­setzt werden.

Die­se Pra­xis hat das Land­ge­richt Mün­chen I (Az. 3 O 17493/20) als Ver­stoß gegen das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung ein­ge­stuft und dem Klä­ger Scha­den­er­satz zuge­spro­chen. Die­ses Urteil ruft nun mas­sen­wei­se ein­schlä­gi­ge Anwalts­kanz­lei­en und auch Pri­vat­per­so­nen auf den Plan, die Pro­fit aus die­ser Situa­ti­on schla­gen wollen.

Das Pro­blem: vie­le Web­site­be­trei­ber wis­sen gar nicht, dass sie Goog­le Fonts auf der eige­nen Web­site ver­wen­den — geschwei­ge denn, ob die Schrift­art lokal oder remo­te ein­ge­bun­den wurde.

Mit unse­rem kos­ten­lo­sen Online-Check kön­nen Sie hier Ihre Web­site auf eine feh­ler­haf­te Ein­bin­dung von Goog­le Fonts in Ihrem Web­site-Tem­p­la­te sowie Goog­le Recaptcha und You­Tube prü­fen und so kost­spie­li­gen Abmah­nun­gen zuvor kommen.

Falls Ihnen ein Ver­dachts­fall ange­zeigt wird, kön­nen Sie mit dem unten ste­hen­den For­mu­lar eine manu­el­le Prü­fung Ihrer gesam­ten Web­site durch unse­re Exper­ten oder Ihren Web­dienst­leis­ter beauftragen.

Bit­te geben Sie hier die Domain Ihres Inter­net­auf­tritts an:

Mit die­sem For­mu­lar kön­nen Sie eine manu­el­le Prü­fung Ihrer gesam­ten Web­site (mit bis zu max. 50 Unter­sei­ten) in bezug auf eine feh­ler­haf­te Ein­bin­dung von Goog­le Fonts beauf­tra­gen. Hier­für berech­nen wir eine Pau­scha­le von 84€ zzgl. MwSt.

Wir infor­mie­ren Sie umge­hend, sobald wir einen Hand­lungs­be­darf fest­stel­len und erstel­len Ihnen ggf. ein indi­vi­du­el­les Ange­bot zur kor­rek­ten (loka­len) Ein­bin­dung der Goog­le Fonts.


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